Preise

Unsere Preis- und Vertragspolitik

Wir sehen uns nicht als Dienstleister im Sinne eines „normalen Dienstleisters“, primär sehen wir uns als Partner und bedeutenden sozialen Bezugspunkt für unsere Kunden.

Hierbei spielen unsere Mitarbeiter eine Entscheidende Rolle, da diese beim Kunden und somit Ansprechpartner vor Ort sind.

Wir bei HERZENSSACHE-Seniorenhilfe sind der Meinung, dass ein faires Miteinander, eine faire Bezahlung und Sonderleistungen für unsere Mitarbeiter die Grundbasis für eine gute Zusammenarbeit ausmacht und somit der Kunde von unserem positiven Arbeitsklima profitiert.

Da unsere Mitarbeiter feste (sozialversicherungspflichtige) Anstellungsverträge haben, fair bezahlt werden und gegen Unfälle versichert sind, können wir natürlich nicht mit der Nachbarschaftshilfe oder mit Schwarzmarktpreisen konkurrieren.

Unsere Dienstleistungen können Sie ab einem Stundensatz von 23,00€ im Frankfurter Stadtgebiet in Anspruch nehmen. Abgerechnet wird nach den geleisteten Stunden, welche pro Einsatz vom Kunden unterschrieben werden. Außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Frankfurt kommt pro Einsatz (unabhängig von der Einsatzdauer) eine Anfahrtspauschale, berechnet nach dem Aufwand, hinzu.

In unseren Preisen sind alle Nebenkosten enthalten.

Sie müssen unsere Dienstleistung nicht direkt pro Einsatz vor Ort bezahlen, sondern erhalten von uns eine monatliche Rechnung, aus der detailliert hervorgeht, wie lange wir für Sie tätig waren. Als Grundlage hierfür dient Ihr Kundenblatt, welches bei jedem Einsatz vom Kunden zu unterschreiben ist. Unsere Dienstleistungen sind für Sie jederzeit transparent und Sie nehmen unsere Dienstleistung nur solange in Anspruch, wie Sie diese auch benötigen.

Den Rechnungsbetrag überweisen sie bequem innerhalb von 14 Tagen unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer auf unser Konto.

Auf eine Vertragslaufzeit verzichten wir bewusst. Unsere Kunden sollen frei entscheiden können, wie lange Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Dieses bewährte Prinzip spornt uns täglich an, den Anforderungen des Kunden täglich gerecht zu werden.

In Einzelfällen können unsere Dienstleistungen mit einer Pflegekasse als zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45 SGB XI abgerechnet werden.